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Ob die Schule wegen des Wetters ausfällt oder nicht, entscheidet der Landkreis Osnabrück für alle
Schulen. Informationen erhalten Eltern über KATwarn oder die Medien.
"Grundsätzlich gilt, dass
Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse
befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten
für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung." - Bildungsportal Niedersachsen, 08.01.26, 10:54 Uhr